
Version 2.0 | Stand: 10.12.2019
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Unternehmen mit der MGN Mediengruppe Nürnberg GmbH. Die Rechtsgeschäfte können dabei telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular, per Messenger oder über die Internetseite zu Stande kommen.
(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Auftraggeber verwendet, werden von MGN nicht anerkannt, es sei denn, dass MGN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt habe.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn
a) der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
b) sein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(3) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB finden Sie am Ende sowie in der Fußzeile des Dokuments.
(4) Je nachdem welche Leistung MGN erbringt, können zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen z.B. ein Webseiten Pflegevertrag, eine SEO-Vereinbarung oder auch eine Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Grafikleistungen ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen Vereinbarungen diesen AGB vor.
(5) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.
(1) MGN klärt – in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder über Skype – vor der Angebotserstellung ab, was der Auftraggeber benötigt. Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes.
(2) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von MGN vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber.
(3) Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
(4) Gegenstand der Beauftragung von MGN durch den Auftraggeber können die folgenden Leistungen sein (nicht abschließend):
(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt MGN die vollständigen Kontaktdaten des Auftraggebers sowie ggf. ausreichende Bevollmächtigung.
(2) Die von dem Auftraggeber mitgeteilten Daten verwendet MGN unter Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO.
(3) Ohne zusätzliche Einwilligungen speichert MGN die Daten nur im Rahmen der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten und zur Führung des Urheberrechtsnachweises.
(1) Vor der Veröffentlichung der Leistungen legt MGN dem Auftraggeber die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.
(2) Anpassungen von Bildern und Grafiken beinhalten zwei Korrekturläufe. Sind mehr als zwei Korrekturläufe notwendig, wird der Aufwand auf Stundensatzbasis zusätzlich berechnet.
(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber MGN freizugeben.
(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge, kann MGN nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Grafikleistungen fortfahren.
(5) Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von MGN mehr als zwei Mal ab, so hat MGN das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte Vergütung zu verlangen.
(6) MGN übernimmt keinerlei rechtliche Prüfung der Grafikleistungen, was Markenschutz, Identitätsschutz, Namensschutz oder andere rechtliche Schutzrechte angeht.
(1) Das Grundkonzept beinhaltet ein Basis-Layout der Startseite und einer Unterseite.
(2) Aufgrund der Antworten und Ergebnisse aus dem ersten Gespräch erstellt MGN ein Angebot und entwickelt maximal 2 Konzeptvorschläge.
(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber MGN freizugeben.
(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe, kann MGN nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Website fortfahren.
(5) Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag mehr als zwei Mal ab, so hat MGN das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt MGN auf dessen Grundlage zunächst einen Prototyp der Website.
(7) Das Impressum wird auf Basis der Informationen des Auftraggebers durch externe Dienstleister erstellt. MGN übernimmt keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit. Eine datenschutzrechtliche und rechtliche Beratung wird nicht durchgeführt.
(1) Nach Freigabe des Konzepts erstellt MGN die Grafikleistung entsprechend den Informationen, die sich anhand der Antworten in dem Fragebogen und der bisherigen Kommunikation der Parteien ergeben.
(2) Nach Freigabe des Konzepts erstellt MGN die Website entsprechend des Programmierungs-Codes, der sich aus der Vorababfrage ergeben hat.
(3) MGN erstellt eine Webseite, die responsiv ist und sich somit in der Darstellung auf unterschiedliche Endgeräte anpasst. Da Internetseiten und Konfigurationen der verschiedenen Endgeräte dynamischer Natur sind, kann MGN keine Garantie auf korrekte Darstellungen geben.
(4) MGN hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen.
(1) MGN behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von MGN erstellten Grafikleistungen, Unterlagen, Präsentationen und Entwürfen vor.
(2) Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt MGN dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von MGN erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein.
(3) Wünscht der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht, ist MGN zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an.
(4) Bei MGN verbleibt das Eigentum an den Entwürfen, Unterlagen, Programmierungen sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Auftrags erstellt worden sind.
(7) Für den Bereich Grafikdesign und Logodesign wird eine gesonderte Lizenzvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen.
(1) Die an der Gesamt-Website entstehenden Urheberrechte liegen bei MGN. Sämtliche Nutzungsrechte hieran räumt MGN ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Auftraggeber ein.
(2) Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß dem Angebot von MGN festgelegte Vergütung vollständig bezahlt hat.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen.
(7) MGN hat Anspruch auf Nennung seines Firmennamens als Urheber in Form eines Vermerks inklusive Verlinkung auf jeder von MGN erstellten Webseite.
(1) Der Auftraggeber hat MGN alle zur Entwicklung des Konzepts notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.
(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts hat der Auftraggeber MGN alle zur Entwicklung und Erstellung der Website/Grafikleistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen.
(6) Fragen seitens MGN hat der Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen in Textform zu beantworten.
(7) Sollte es aufgrund der Verzögerungen durch die fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zu Verschiebungen der Planung von MGN kommen, wird dieses mit 25% eines üblichen Tagessatzes vergütet.
(1) Nach Fertigstellung der Webseite hat der Auftraggeber die Webseite innerhalb von 14 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Webseite als ordnungsgemäß erstellt abgenommen.
(2) Nach Fertigstellung der Grafikleistung hat der Auftraggeber die Grafikleistung innerhalb von 14 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Eventuelle Mängel müssen schriftlich (E-Mail ausreichend) an MGN übermittelt werden.
(1) Für MGN vorgesehene Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.
(2) Die Einhaltung eines Termins durch MGN setzt voraus, dass MGN sämtliche, vom Auftraggeber zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge rechtzeitig erhalten hat.
(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von MGN genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die auf Wunsch des Auftraggebers erfolgte Erstellung von Entwürfen durch MGN ist vergütungspflichtig.
(3) Abweichungen von dem ursprünglichen Angebot, Unterstützung bei Drittsoftware oder bei technischen Problemen, die durch Dritte verursacht sind, muss der Auftraggeber gesondert vergüten.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von MGN ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.
(1) MGN ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.
(2) Die Rechnungsstellung durch MGN erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.
(3) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen zu zahlen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist MGN berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind.
(7) Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich MGN sämtliche Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen vor.
(1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Nichtzahlung der Anzahlung, bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei.
(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind MGN sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.
MGN ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
(1) Der Auftraggeber stellt MGN zur Erfüllung der Leistungen seine Log-In Daten bereit. MGN gibt diese Daten nicht weiter und sorgt – im Rahmen des Zumutbaren – dafür, dass die Daten anderen nicht zugänglich sind.
(2) MGN bietet eine Vertraulichkeitsvereinbarung und auch – je nach Auftrag – den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages an.
(3) Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen Stillschweigen bewahren.
(1) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass alle Informationen, die er während der Zusammenarbeit über die Art und Weise der Leistungserbringung erhalten hat, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Geschäftsgeheimnis zu wahren.
(3) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.
(1) MGN haftet dem Auftraggeber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Im Übrigen ist die Haftung von MGN auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 3-fachen Betrag des Auftrags begrenzt.
(8) MGN haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von MGN liegen.
(9) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber MGN verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr.
Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. MGN informiert den Auftraggeber rechtzeitig über die geplanten Änderungen.
(1) Die hier verfassten AGB sind vollständig und abschließend. Die Parteien können von diesen AGB individualvertraglich abweichen, wobei es eines ausdrücklichen Hinweises auf Art und Umfang der Abweichung bedarf.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und um diesen Vertrag ist Nürnberg.
Version der AGB: Version 2.0 | Stand der AGB: 10.12.2019